Integrationskonzept
Bildungs- und Integrationschancen für Seiteneinsteiger der 1. Generation von Flüchtlingen am Beispiel der Einwandererfamilien aus dem Irak in der Gemeinde Großenkneten am Beispiel eines gemeinsamen Integrationskonzeptes der Grundschule Ahlhorn und der Graf von Zeppelin Schule
- Leitfrage
Was kann Schule für die irakischen Kontingentflüchtlinge und auch andere Immigranten tun, um eine optimale Integration und Chancengleichheit zu gewährleisten?
Was muss darüber hinaus getan werden, um eine optimale Integration zu gewährleisten?
- Zur Ausgangssituation/ Ist Zustand
Insgesamt betrifft das zurzeit 24 Schüler/innen, davon besuchen 8 Schüler/innen die HRS und 16 Schülerinnen die GS. Weitere Zuzüge sind zu erwarten. Die irakischen und vietnamesischen Kinder in den Kindergärten und vor allem diejenigen, die dort auf der Warteliste stehen, sind hier nicht weiter beachtet.
Die o.g. Flüchtlinge, die nach § 32 Abs. 2 des Ausländergesetzes in die BRD eingereist sind, haben nicht an entsprechenden Alphabetisierungskursen in einem der Auffanglager teilgenommen, sondern sind direkt ohne jegliche Alphabetisierungsmaßnahmen in die Schulen aufgenommen worden.
Aus diesem Grund wird zum 01.02.2010 eine zweite schulübergreifende Sprachlernklasse an der Graf-von-Zeppelin-Schule eingerichtet.
Hierbei handelt es sich vorerst um eine vorläufige Sprachlernklasse mit einem Umfang von 30 Wochenstunden. An der GS Ahlhorn wird zum 01.02.2010 eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation mit dem Umfang von 23 Wochenstunden eingestellt. ( RdErl. D. MK v. 21.7. 2005 )
Zurzeit gibt es eine Sprachlernklasse an der GS Ahlhorn, die unterrichtsbegleitend von der pädagogischen Mitarbeiterin namens Lamia Arslan betreut wird.
Vor diesem Hintergrund erhielt die HRS Ahlhorn seitens der Landesschulbehörde ein zusätzliches Kontingent an Förderstunden für die Flüchtlinge. Somit werden derzeit Deutschförderstunden seitens einer Lehrkraft durchgeführt sowie weitere Stunden von der Sozialpädagogin, die über die Lehrqualifikation DaF verfügt, übernommen. In diesem Zusammenhang findet eine enge Verzahnung zwischen Deutschförderlehrkraft, Sozialpädagogin und Klassenlehrer/in der Stammklassen statt.
Des Weiteren wurden bereits kleine Integrationsprojekte (Kinobesuch, Fahrt mit der Nordwestbahn) durchgeführt.
Kooperative Maßnahmen finden bereits in Form der Hausaufgabenbetreuung an der GS Ahlhorn statt, indem Schülerinnen der HRS dort am Nachmittag teilnehmen.
- Begründungen für das Konzept
- Gefahr des Bildungsmisserfolgs (vgl. Ingrid Gogolin)
- Bildungsbenachteiligung Zugewanderter
- schlechtere schulische Leistungen der Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache sind sprachbasiert (vgl. Gogolin s.4)
- Erlass (Förderung von Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache RdErl. D. MK v. 21.7. 2005)
- verbesserte Integrationsbedingungen schaffen, um faire Bildungs- und Zukunftschancen zu schaffen und somit Integrationskonflikten vorzubeugen
- allgemeine gesellschaftliche Kluft kann durch bessere Bildungschancen vermieden werden
- UN-Kinderrechtskonventionen „ Recht auf Bildung“
- Ausländergesetz Deutschlands
- Zielsetzung
Primäre Ziele
- Alphabetisierung als Grundvoraussetzung für faire Bildungschancen erreichen (anhand von Sprachlernklassen), Integration in den „regulären“ Unterricht
- Vermeidung von Misserfolg und Fehlverhalten
Sekundäre Ziele
- Integration auch über Schule hinaus als Ganzes zu vernetzen
Förderung der Integration im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengleichheit
- Alphabetisierung und Integration der Eltern durch Ortsnahe Sprachkurse
- Sprache als Grundlage für Kommunikation --- Toleranz
5. Konzept der Langfristigkeit
Es ist von enormer Relevanz, das Konzept so zu gestalten, dass eine langfristige Förderung gewährleistet ist, die auch über die Förderung in den Sprachlernklassen hinaus geht.
Basis:
2 schulübergreifende Sprachlernklassen á 10-16 Schüler, darüber hinaus Teilnahme am Unterricht der Regelklasse (in den Fächern Kunst, Sport, Musik, WPK)
Ausgebildete Lehrkraft: optimalerweise 2-sprachig oder Unterstützung durch 2-sprachige pädagogische Mitarbeiter
Weiterführende Modelle, durch die eine intensive Förderung und somit eine optimale Integration gewährleistet werden kann:
Integrativer Unterricht:
Aufbaukurs im Sinne von DaZ Förderunterricht
Teamteaching als Integrationshilfe für den Regelunterricht
Sozialpädagoge/in:
Sozialarbeiter/in als Integrationshelfer und Vermittler zwischen Flüchtlingsfamilien und Institutionen auf der einen Seite und Prozessplaner und- beteiligter in der Gestaltung des Nachmittagsangebots in enger Zusammenarbeit mit der schulischen Sozialpädagogin.
Geschwisterkinder der SchülerInnen sind nicht mehr schulpflichtig, sie sitzen zu Hause und sind ohne Beschäftigung:
Nachmittagsangebot, Sprachkurse evt. auch am Vormittag.
6. Pädagogisches Konzept
Leitfrage: Wie kann das schulübergreifende Konzept realisiert werden?
Eine erfolgreiche Integration erfordert die Verzahnung aller am prozessbeteiligten Institutionen.
6.1. Konzept der Sprachlernklassen in der GS und HRS
Damit eine Integration übergangslos gestaltet werden kann und um den Schülern einen festen Rahmen zu bieten, ist jeder Schüler/innen Teil einer Stammklasse, der er jetzt schon angehört und in die er nach Abschluss der Alphabetisierung wechseln wird. Eine Teilintegration in die Stammklasse vollzieht sich, indem die Schüler/innen bereits in diversen Fächern (Kunst, Sport, Musik,...) am Unterricht der Stammklasse teilnehmen.
Vor dem Hintergrund der Alphabetisierung muss besonders die entsprechende materielle Ausstattung der Sprachlernklassen gewährleistet sein (Computer/ Laptops, Lernmittel, Lernmaterialien, Fördermaterialien, Materialien die das selbständige Lernen fördern,…).
Inhalte:
differenzierte sprachliche Förderung in Wort und Schrift
Sprach- und Wortschatzerwerb in Alltagssituationen einbetten, muss an der Lebenswelt der Schüler orientiert sein
fachsprachliche Grundlagen anbahnen (Arbeitsaufträge)
eigenverantwortliches und selbständiges Lernen fördern
außerschulisches Lernen ermöglichen, handlungsorientierte Lernorte besuchen (über die räumliche Grenzen von Schule hinaus)
Interkulturelles Lernen ermöglichen
Projekte durchführen
Religionsunterricht – Religiöse Feste in verschiedene Religionen
Sportunterricht – Spiele in verschiedene Kulturen
Schulpatenschaft durch ältere Schüler
Gemeinsame Hausaufgabenbetreuung
Pädagogische Ziele:
Erlernen der lateinischen Druck/Schreibschrift
Lesen lernen (laut/sinnentnehmend)
Orientierungsmöglichkeiten durch den Wortschatz bieten
Die Schüler müssen dazu befähigt werden, eigene Bedürfnisse beschreiben zu können
schnelle Integration in die Stammklasse
Teilintegration, jeder Schüler ist Teil einer Stammklasse, der er jetzt schon angehört und in die er nach Abschluss der Alphabetisierung wechseln wird
Dadurch bedingt ist eine langfristige und kontinuierliche Förderung (DaZ -Kurse auch im Anschluss an die Sprachlernklasse), die auch über den regulären Stundenplan hinausgehen kann (vgl. Erlass zur Förderung von Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache).
Allgemeines Ziel der Sprachlernklasse:
Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse
Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen und Kultur unserer Gesellschaft sowie ihrer Werte und Normen
anhand der Elterneinbindung Bindeglieder zwischen den einzelnen Kulturen schaffen (Distanz Elternhaus- Schule abbauen)
6.2. Aspekte der gesellschaftlichen Integration
- Pflege der eigenen persönlichen und kulturellen Identität (muttersprachlicher Unterricht im Nachmittagsbereich (vgl. Aspekte der Sprachlernforschung, I. Gogolin)
- Elterneinbindung (Distanz Elternhaus-Schule abbauen, Eltern als Teil von Schule integrieren)
Dies kann erreicht werden durch eine Integrationsbeauftragte, die beider Sprachen mächtig ist, um Distanzen abzubauen, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.
Daraus ergibt sich folgende Konsequenz:
Forderung zur Einstellung eines Integrationsbeauftragten seitens der Gemeinde
- Vorschlag in diesem Zusammenhang, aufgrund sehr positiver Erfahrungen der GS, wo Fr. Arslan zur Zeit die Sprachlernklasse betreut, diese ab 01.02.2010 als Integrationskraft (Lamia Arslan) mit 25 Wochenstunden einzustellen
Funktion/Aufgaben:
- Erfahrungsbericht und somit enge Kooperation mit den Lehrern der Sprachlernklasse und Sozialpädagogen der Regelschulen
- Ansprechpartnerin für Eltern und Schüler (Mitteilungsbedürfnis)
- Briefe (Post) (Dolmetscherfunktion)
- Aufklärung über Rechte und Pflichten
- Tätigkeiten im Nachmittagsbereich in Kooperation mit Gemeindejugendpflege
- Partizipationsmittler der Flüchtlingsfamilien bei Behörden
6.3. Kooperation mit außerschulischen Institutionen
Möglichkeiten der Teilnahme an Nachmittagsangeboten durch außerschulische Partner: z.B. Sportvereine schaffen.
Eltern stärker einbeziehen z.B. durch Angebote der Volkshochschule (Integrationskurse, Sprachkurse an der Schule, um somit die Distanz zu verringern- Väter arbeiten, Mütter haben kleine Kinder, deshalb kann der Veranstaltungsort nur Ahlhorn sein), Vernetzung mit dem Jugendamt
Gemeinde:
- Spezifische Angebote im Nachmittagsbereich für Flüchtlingskinder schaffen Gemeindejugendpflege
Jugendamt:
- Einzelförderung
- ASD mit Dolmetscher in die Familien führen
- Sozialpädagogische Familienhilfe, die bilingual ist in den Familien als Unterstützer installieren
Gesundheitsamt:
- psychologische Betreuung (Traumatisierung), Gestalttherapie als Beispiel
- Schlussbemerkung
Dieses Grobkonzept kann nur als Anregung verstanden werden und dient der Diskussionsgrundlage.
Wünschenswert wäre eine zeitnahe Umsetzung der im Grobkonzept benannten Ziele, die sowohl ökonomisch, konzeptionell als auch nachhaltig zu gewährleisten sind.
Vor diesem Hintergrund sollte das gemeinsame Ziel darin bestehen, Integration zu einem zentralen Element als Schnittmenge von Schule, Landkreis und Gemeinde werden zu lassen.
Verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung:
Graf von Zeppelin Schule: Daniela Knipper,L
Josef Kubiak,R
GS Ahlhorn: Ulrich Meiners, R