Hausordnung

 

Jedes Miteinander von Menschen bedarf einer Ordnung. Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lehren und Lernen ist es notwendig, dass von uns allen bestimmte Verhaltensweisen beachtet und eingehalten werden. Jeder hat die Pflicht darauf hinzuwirken, andere von Verletzungen dieser Vereinbarungen abzuhalten.

 

 

Inhalt

1. Unterrichtszeiten

2. Schulbeginn und Schulschluss
3. Verhalten in den Pausen

4. Ordnungsdienst

5. Einzelregelungen
6. Verhalten bei Gefahr und Unfällen
7. Sprechstunden
8. Verletzung der Hausordnung

 

1. Unterrichtszeiten

 

ab 07.00

Öffnung der Schule

1. Stunde

07.30 – 08.15

Unterricht für 5 - 10

2. Stunde

08.15 – 09.00

Unterricht für 5 - 10

3. Stunde

09.25 – 10.10

Unterricht für 5 - 10

4. Stunde

10.10 – 10.55

Unterricht für 5 - 10

5. Stunde

11.20 – 12.05

Unterricht für 5 - 10

6. Stunde

12.05 – 12.50

Unterricht für 5 - 10

Mittagspause

12.50 – 13.35

Mittagspause für 5 - 10

8. Stunde

13.35 – 14.20

Unterricht für 5 – 10

9. Stunde

14.20 – 15.05

Unterricht für 5 – 10

 

 

2.      Schulbeginn und Schulschluss

2.1     Das Gebäude ab 7.00 Uhr und die Klassenräume sind für die Schüler ab 7.10 Uhr geöffnet. Ruhiges Verhalten wird vorausgesetzt, Rennen, Toben usw. ist untersagt.

2.2     Findet in der ersten Stunde für einige Klassen kein Unterricht statt, so halten sich die betroffenen Schüler und Schülerinnen im Aufenthaltsraum auf. Sollte der Unterricht in der letzten Stunde ausfallen, so gehen sie umgehend nach Hause bzw. auswärtige Schüler in den Aufenthaltsraum. Ausnahmen werden gesondert geregelt.

2.3     Am Busplatz ist ein geordnetes Verhalten unerlässlich. Die Schüler drängeln nicht, beachten die Absperrung und folgen den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft.

 

 

3.      Verhalten in den Pausen

3.1     Grundsätze

3.1.1  Zu Beginn der Pause schließen die Lehrer die Klassenräume ab.

Die Klassen 5-8 verlassen den oberen Gebäudebereich und begeben sich nach unten. Der Aufenthalt ist erlaubt in den unteren Fluren, im Forum und auf dem Schulhof (Grenze zur Straße ist die weiße Linie zwischen DGB und dem OBS Ahlhorn).

3.1.2  Der Vorplatz, die Fahrradstände, die angrenzenden Wege, das Gebiet um die Sporthalle, die Feuertreppen, die Kellerschächte, die Treppenaufgänge im Gebäude und der Flur des Verwaltungstraktes gehören nicht zum Pausenbereich.

3.1.3  Im Mittelflur dürfen die Klassen 9 und 10 in ihren Räumen bleiben, wenn sie die Pausen als Ruhezeit nutzen. Bei Verstößen verfällt dieses Recht.

3.1.4  Schüler der 10. Klassen  übernehmen die Aufsicht im roten oberen Flurbereich, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3.1.5  Papier und andere Abfälle werden in die dafür gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgt.

3.2     Einzelne Bereiche

3.2.1  Die Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind als Ruhezone gedacht, wer sich bewegen möchte, sucht den Außenbereich auf.

3.2.2  Auf dem Schulhof-Süd (das gepflasterte Gebiet um die Gymnasialgebäude) ist das Ballspielen nicht erlaubt.

 

 

4.      Ordnungsdienst

         Die Klassen sind verpflichtet nach Plan das Gebäude von grobem Müll zu reinigen.

 

 

5.      Einzelregelungen

5.1     Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung oder zu Verletzungen führen können, ist verboten. Dazu gehören auch Skateboards und Frisbeescheiben.

5.2     Für alle ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Auch das Mitbringen von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und anderen Drogen ist verboten.

5.3     Das Spucken ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aus hygienischen und ästhetischen Gründen untersagt.

5.4     Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

5.5     Es besteht ein generelles Audioaufnahme-, Filmaufnahme- und Fotografierverbot auf dem Schulgelände. Alle elektronischen Medien müssen in allen Gebäuden (Schulzentrum und Sporthalle) ausgeschaltet sein. Während des Unterrichts müssen elektronische Medien in den Büchertaschen aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Zubehör wie Kabel, Kopfhörer usw. Auf dem Schulhof dürfen während der Pausen elektronische Medien benutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass Mitschüler durch eventuellen Lärm nicht gestört werden.

5.6     Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

5.7     Jeder festgestellte Schaden oder Mangel an den Einrichtungsgegenständen ist unverzüglich einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Bei mutwilligen Zerstörungen muss Schadensersatz geleistet werden.

5.8     Jeder Schüler ist für sein Eigentum (Garderobe, Wertsachen, Lernmittel etc.) selbst verantwortlich.

5.9     Für die Fachräume und die Sporthalle sind gesonderte Regelungen zu beachten.

 

 

6.      Verhalten bei Gefahr und Unfällen

6.1     Die Schüler werden darüber informiert, wie sie sich bei Feuer- und Katastrophenalarm zu verhalten haben.

6.2.    Im Notfall werden so schnell wie möglich eine Lehrkraft, das Sekretariat oder andere Schulbedienstete benachrichtigt.

 

 

7.      Sprechzeiten

Die Pausen sind keine selbstverständlichen Sprechstunden. Die Lehrkräfte legen die Sprechzeiten mit Schülern oder deren Eltern individuell fest.

 

 

8.      Verletzung der Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.

 

 

Wenn wir uns an diese Regeln halten,

ist das Zusammenleben einfacher!

 

Stand: 15.06.2012

In der folgenden Übersicht finden Sie erarbeitete und umgesetzte Konzepte der Graf-von-Zeppelin Schule. Durch einen Klick auf das jeweilige Konzept erhalten Sie detaillierte Informationen.


 

Integrationskonzept

Bildungs- und Integrationschancen für Seiteneinsteiger der 1. Generation von Flüchtlingen am Beispiel der Einwandererfamilien aus dem Irak in der Gemeinde Großenkneten am Beispiel eines gemeinsamen Integrationskonzeptes der Grundschule Ahlhorn und der Graf von Zeppelin Schule

 

  1. Leitfrage

 

Was kann Schule für die irakischen Kontingentflüchtlinge und auch andere Immigranten tun, um eine optimale Integration und Chancengleichheit zu gewährleisten?

 

Was muss darüber hinaus getan werden, um eine optimale Integration zu gewährleisten?

 

 

 

  1. Zur Ausgangssituation/ Ist Zustand

 

Insgesamt betrifft das zurzeit 24 Schüler/innen, davon besuchen 8  Schüler/innen die HRS und 16 Schülerinnen die GS. Weitere Zuzüge sind zu erwarten. Die irakischen und vietnamesischen Kinder in den Kindergärten und vor allem diejenigen, die dort auf der Warteliste stehen, sind hier nicht weiter beachtet.

 

Die o.g. Flüchtlinge, die nach § 32 Abs. 2 des Ausländergesetzes in die BRD eingereist sind, haben nicht an entsprechenden Alphabetisierungskursen in einem der Auffanglager teilgenommen, sondern sind direkt ohne jegliche Alphabetisierungsmaßnahmen in die Schulen aufgenommen worden.

Aus diesem Grund wird zum 01.02.2010 eine  zweite schulübergreifende Sprachlernklasse an der Graf-von-Zeppelin-Schule eingerichtet.

 

Hierbei handelt es sich vorerst um eine vorläufige Sprachlernklasse mit einem Umfang von 30 Wochenstunden. An der GS Ahlhorn wird zum 01.02.2010 eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation mit dem Umfang von 23 Wochenstunden eingestellt. ( RdErl. D. MK v. 21.7. 2005 )

 

Zurzeit  gibt es eine Sprachlernklasse an der GS Ahlhorn, die unterrichtsbegleitend von der pädagogischen Mitarbeiterin namens Lamia Arslan betreut wird.

 

Vor diesem Hintergrund erhielt die HRS Ahlhorn seitens der Landesschulbehörde ein  zusätzliches Kontingent an Förderstunden für die Flüchtlinge. Somit werden derzeit Deutschförderstunden seitens einer Lehrkraft durchgeführt sowie weitere Stunden von der  Sozialpädagogin, die über die Lehrqualifikation DaF verfügt, übernommen. In diesem Zusammenhang findet eine enge Verzahnung zwischen Deutschförderlehrkraft, Sozialpädagogin und Klassenlehrer/in der Stammklassen statt.

 

Des Weiteren wurden bereits kleine Integrationsprojekte (Kinobesuch, Fahrt mit der Nordwestbahn) durchgeführt.

 

Kooperative Maßnahmen finden bereits in Form der Hausaufgabenbetreuung an der GS Ahlhorn statt, indem Schülerinnen der HRS dort am Nachmittag teilnehmen.

 

 

  1. Begründungen für das Konzept

 

    • Gefahr des Bildungsmisserfolgs (vgl. Ingrid Gogolin)
    • Bildungsbenachteiligung Zugewanderter
    • schlechtere schulische Leistungen der Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache sind  sprachbasiert (vgl. Gogolin s.4)
    • Erlass (Förderung von Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache RdErl. D. MK v. 21.7. 2005)
    • verbesserte Integrationsbedingungen schaffen, um faire Bildungs- und Zukunftschancen zu schaffen und somit Integrationskonflikten vorzubeugen
    • allgemeine gesellschaftliche Kluft kann durch bessere Bildungschancen vermieden werden
    • UN-Kinderrechtskonventionen „ Recht auf Bildung“
    • Ausländergesetz Deutschlands

 

 

 

  1. Zielsetzung

 

Primäre Ziele

 

  • Alphabetisierung als Grundvoraussetzung für faire Bildungschancen  erreichen (anhand von Sprachlernklassen), Integration in den „regulären“ Unterricht

 

  • Vermeidung von Misserfolg und Fehlverhalten

 

 

Sekundäre Ziele

 

  • Integration auch über Schule hinaus als Ganzes zu vernetzen

Förderung der Integration im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengleichheit

 

  • Alphabetisierung und Integration der Eltern durch Ortsnahe Sprachkurse

 

  • Sprache als Grundlage für Kommunikation --- Toleranz


5. Konzept der Langfristigkeit

 

Es ist von enormer Relevanz, das Konzept so zu gestalten, dass eine langfristige Förderung gewährleistet ist, die auch über die Förderung in den Sprachlernklassen hinaus geht.

 

Basis:

2 schulübergreifende Sprachlernklassen á 10-16 Schüler, darüber hinaus Teilnahme am Unterricht der Regelklasse (in den Fächern Kunst, Sport, Musik, WPK)

Ausgebildete Lehrkraft: optimalerweise 2-sprachig oder Unterstützung durch 2-sprachige pädagogische Mitarbeiter

 

Weiterführende Modelle, durch die eine intensive Förderung und somit eine optimale Integration gewährleistet werden kann:

 

Integrativer Unterricht:

Aufbaukurs im Sinne von DaZ Förderunterricht

Teamteaching als Integrationshilfe für den Regelunterricht

 

Sozialpädagoge/in: 

Sozialarbeiter/in als Integrationshelfer und Vermittler zwischen Flüchtlingsfamilien und Institutionen auf der einen Seite und Prozessplaner und- beteiligter in der Gestaltung des Nachmittagsangebots in enger Zusammenarbeit mit der schulischen Sozialpädagogin.

 

Geschwisterkinder der SchülerInnen sind nicht mehr schulpflichtig, sie sitzen zu Hause und sind ohne Beschäftigung:

Nachmittagsangebot, Sprachkurse evt. auch am Vormittag.

 

 

 

6. Pädagogisches Konzept

 

Leitfrage: Wie kann das schulübergreifende Konzept realisiert werden?

 

Eine erfolgreiche Integration erfordert die Verzahnung aller am prozessbeteiligten Institutionen.

 

6.1.     Konzept der Sprachlernklassen in der GS und HRS

 

Damit eine Integration übergangslos gestaltet werden kann und um den Schülern einen festen Rahmen zu bieten, ist jeder Schüler/innen Teil einer Stammklasse, der er jetzt schon angehört und in die er nach Abschluss der Alphabetisierung wechseln wird. Eine Teilintegration in die Stammklasse vollzieht sich, indem die Schüler/innen bereits in diversen Fächern (Kunst, Sport, Musik,...) am Unterricht der Stammklasse teilnehmen.

 

Vor dem Hintergrund der Alphabetisierung muss besonders die entsprechende materielle Ausstattung der Sprachlernklassen gewährleistet sein (Computer/ Laptops, Lernmittel, Lernmaterialien, Fördermaterialien, Materialien die das selbständige Lernen fördern,…).

 

Inhalte:

differenzierte sprachliche Förderung in Wort und Schrift

Sprach- und Wortschatzerwerb in Alltagssituationen einbetten, muss an der Lebenswelt der Schüler orientiert sein

fachsprachliche Grundlagen anbahnen (Arbeitsaufträge)

eigenverantwortliches und selbständiges Lernen fördern

außerschulisches Lernen ermöglichen, handlungsorientierte Lernorte besuchen (über die räumliche Grenzen von Schule hinaus)

Interkulturelles Lernen ermöglichen

Projekte durchführen

Religionsunterricht – Religiöse Feste in verschiedene Religionen

Sportunterricht – Spiele in verschiedene Kulturen

            Schulpatenschaft durch ältere Schüler

            Gemeinsame Hausaufgabenbetreuung

 

Pädagogische Ziele:

Erlernen der lateinischen Druck/Schreibschrift

Lesen lernen (laut/sinnentnehmend)

Orientierungsmöglichkeiten durch den Wortschatz bieten

Die Schüler müssen dazu befähigt werden, eigene Bedürfnisse beschreiben zu können

schnelle Integration in die Stammklasse

Teilintegration, jeder Schüler ist Teil einer Stammklasse, der er jetzt schon angehört und in die er nach Abschluss der Alphabetisierung wechseln wird

 

            Dadurch bedingt ist eine langfristige und kontinuierliche Förderung (DaZ -Kurse auch im Anschluss an die Sprachlernklasse), die auch über den regulären Stundenplan hinausgehen kann (vgl. Erlass zur Förderung von Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache).

 

Allgemeines Ziel der Sprachlernklasse:

Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse

Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen und Kultur unserer Gesellschaft sowie ihrer Werte und Normen

anhand der Elterneinbindung Bindeglieder zwischen den einzelnen Kulturen schaffen (Distanz Elternhaus- Schule abbauen)

                                  

 

6.2.     Aspekte der gesellschaftlichen Integration

 

  • Pflege der eigenen persönlichen und kulturellen Identität (muttersprachlicher Unterricht im Nachmittagsbereich (vgl. Aspekte der Sprachlernforschung, I. Gogolin)

 

  • Elterneinbindung (Distanz Elternhaus-Schule abbauen, Eltern als Teil von Schule integrieren)

 

Dies kann erreicht werden durch eine Integrationsbeauftragte, die beider Sprachen mächtig ist, um Distanzen abzubauen, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Daraus ergibt sich folgende Konsequenz:

 

Forderung zur Einstellung eines Integrationsbeauftragten seitens der Gemeinde

    • Vorschlag in diesem Zusammenhang, aufgrund sehr positiver Erfahrungen der GS, wo Fr. Arslan zur Zeit die Sprachlernklasse betreut, diese ab 01.02.2010 als Integrationskraft (Lamia Arslan) mit 25 Wochenstunden einzustellen

 

Funktion/Aufgaben:

 

    • Erfahrungsbericht und somit enge Kooperation mit den Lehrern der Sprachlernklasse und Sozialpädagogen der Regelschulen
    • Ansprechpartnerin für Eltern und Schüler (Mitteilungsbedürfnis)
    • Briefe (Post) (Dolmetscherfunktion)
    • Aufklärung über Rechte und Pflichten
    • Tätigkeiten im Nachmittagsbereich in Kooperation mit Gemeindejugendpflege
    • Partizipationsmittler der Flüchtlingsfamilien bei Behörden

 

6.3.     Kooperation mit außerschulischen Institutionen

 

Möglichkeiten der Teilnahme an Nachmittagsangeboten durch außerschulische Partner: z.B. Sportvereine schaffen.

 

Eltern stärker einbeziehen z.B. durch Angebote der Volkshochschule (Integrationskurse, Sprachkurse an der Schule, um somit die Distanz zu verringern- Väter arbeiten, Mütter haben kleine Kinder, deshalb kann der Veranstaltungsort nur Ahlhorn sein), Vernetzung mit dem Jugendamt

 

 

Gemeinde:

  • Spezifische Angebote im Nachmittagsbereich für Flüchtlingskinder schaffen Gemeindejugendpflege  

 

Jugendamt:

  • Einzelförderung
  • ASD mit Dolmetscher in die Familien führen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe, die bilingual ist in den Familien als Unterstützer installieren

 

Gesundheitsamt:

  • psychologische Betreuung (Traumatisierung), Gestalttherapie als Beispiel

 

 

 

  1. Schlussbemerkung

 

Dieses Grobkonzept kann nur als Anregung verstanden werden und dient der Diskussionsgrundlage.

Wünschenswert wäre eine zeitnahe Umsetzung der im Grobkonzept benannten Ziele, die sowohl ökonomisch, konzeptionell als auch nachhaltig zu gewährleisten sind.

Vor diesem Hintergrund sollte das gemeinsame Ziel darin bestehen, Integration zu einem zentralen Element als Schnittmenge von Schule, Landkreis und Gemeinde werden zu lassen. 

 

Verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung:

Graf von Zeppelin Schule:           Daniela Knipper,L

Josef Kubiak,R

GS Ahlhorn:                         Ulrich Meiners, R

 


 

Hausordnung

 

Jedes Miteinander von Menschen bedarf einer Ordnung. Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lehren und Lernen ist es notwendig, dass von uns allen bestimmte Verhaltensweisen beachtet und eingehalten werden. Jeder hat die Pflicht darauf hinzuwirken, andere von Verletzungen dieser Vereinbarungen abzuhalten.

 

 

Inhalt

1. Unterrichtszeiten

2. Schulbeginn und Schulschluss
3. Verhalten in den Pausen

4. Ordnungsdienst

5. Einzelregelungen
6. Verhalten bei Gefahr und Unfällen
7. Sprechstunden
8. Verletzung der Hausordnung

 

1. Unterrichtszeiten

 

ab 07.00

Öffnung der Schule

1. Stunde

07.30 – 08.15

Unterricht für 5 - 10

2. Stunde

08.15 – 09.00

Unterricht für 5 - 10

3. Stunde

09.25 – 10.10

Unterricht für 5 - 10

4. Stunde

10.10 – 10.55

Unterricht für 5 - 10

5. Stunde

11.20 – 12.05

Unterricht für 5 - 10

6. Stunde

12.05 – 12.50

Unterricht für 5 - 10

Mittagspause

12.50 – 13.35

Mittagspause für 5 - 10

8. Stunde

13.35 – 14.20

Unterricht für 5 – 10

9. Stunde

14.20 – 15.05

Unterricht für 5 – 10

 

 

2.      Schulbeginn und Schulschluss

2.1     Das Gebäude ab 7.00 Uhr und die Klassenräume sind für die Schüler ab 7.10 Uhr geöffnet. Ruhiges Verhalten wird vorausgesetzt, Rennen, Toben usw. ist untersagt.

2.2     Findet in der ersten Stunde für einige Klassen kein Unterricht statt, so halten sich die betroffenen Schüler und Schülerinnen im Aufenthaltsraum auf. Sollte der Unterricht in der letzten Stunde ausfallen, so gehen sie umgehend nach Hause bzw. auswärtige Schüler in den Aufenthaltsraum. Ausnahmen werden gesondert geregelt.

2.3     Am Busplatz ist ein geordnetes Verhalten unerlässlich. Die Schüler drängeln nicht, beachten die Absperrung und folgen den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft.

 

 

3.      Verhalten in den Pausen

3.1     Grundsätze

3.1.1  Zu Beginn der Pause schließen die Lehrer die Klassenräume ab.

Die Klassen 5-8 verlassen den oberen Gebäudebereich und begeben sich nach unten. Der Aufenthalt ist erlaubt in den unteren Fluren, im Forum und auf dem Schulhof (Grenze zur Straße ist die weiße Linie zwischen DGB und dem OBS Ahlhorn).

3.1.2  Der Vorplatz, die Fahrradstände, die angrenzenden Wege, das Gebiet um die Sporthalle, die Feuertreppen, die Kellerschächte, die Treppenaufgänge im Gebäude und der Flur des Verwaltungstraktes gehören nicht zum Pausenbereich.

3.1.3  Im Mittelflur dürfen die Klassen 9 und 10 in ihren Räumen bleiben, wenn sie die Pausen als Ruhezeit nutzen. Bei Verstößen verfällt dieses Recht.

3.1.4  Schüler der 10. Klassen  übernehmen die Aufsicht im roten oberen Flurbereich, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3.1.5  Papier und andere Abfälle werden in die dafür gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgt.

3.2     Einzelne Bereiche

3.2.1  Die Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind als Ruhezone gedacht, wer sich bewegen möchte, sucht den Außenbereich auf.

3.2.2  Auf dem Schulhof-Süd (das gepflasterte Gebiet um die Gymnasialgebäude) ist das Ballspielen nicht erlaubt.

 

 

4.      Ordnungsdienst

         Die Klassen sind verpflichtet nach Plan das Gebäude von grobem Müll zu reinigen.

 

 

5.      Einzelregelungen

5.1     Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung oder zu Verletzungen führen können, ist verboten. Dazu gehören auch Skateboards und Frisbeescheiben.

5.2     Für alle ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Auch das Mitbringen von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und anderen Drogen ist verboten.

5.3     Das Spucken ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aus hygienischen und ästhetischen Gründen untersagt.

5.4     Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

5.5     Es besteht ein generelles Audioaufnahme-, Filmaufnahme- und Fotografierverbot auf dem Schulgelände. Alle elektronischen Medien müssen in allen Gebäuden (Schulzentrum und Sporthalle) ausgeschaltet sein. Während des Unterrichts müssen elektronische Medien in den Büchertaschen aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Zubehör wie Kabel, Kopfhörer usw. Auf dem Schulhof dürfen während der Pausen elektronische Medien benutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass Mitschüler durch eventuellen Lärm nicht gestört werden.

5.6     Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

5.7     Jeder festgestellte Schaden oder Mangel an den Einrichtungsgegenständen ist unverzüglich einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Bei mutwilligen Zerstörungen muss Schadensersatz geleistet werden.

5.8     Jeder Schüler ist für sein Eigentum (Garderobe, Wertsachen, Lernmittel etc.) selbst verantwortlich.

5.9     Für die Fachräume und die Sporthalle sind gesonderte Regelungen zu beachten.

 

 

6.      Verhalten bei Gefahr und Unfällen

6.1     Die Schüler werden darüber informiert, wie sie sich bei Feuer- und Katastrophenalarm zu verhalten haben.

6.2.    Im Notfall werden so schnell wie möglich eine Lehrkraft, das Sekretariat oder andere Schulbedienstete benachrichtigt.

 

 

7.      Sprechzeiten

Die Pausen sind keine selbstverständlichen Sprechstunden. Die Lehrkräfte legen die Sprechzeiten mit Schülern oder deren Eltern individuell fest.

 

 

8.      Verletzung der Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.

 

 

Wenn wir uns an diese Regeln halten,

ist das Zusammenleben einfacher!

 

Stand: 15.06.2012

Maßnahmen bei mehrmaligen Trainingsraumbesuchen

 

 

2. Trainingsraumbesuch innerhalb

eines Schulhalbjahres

Schriftliche Information der Erziehungsberechtigten

3. Trainingsraumbesuch:innerhalb      eines Schulhalbjahres

Schriftliche Einladung der Eltern und der Schülerin / des Schülers zum Gespräch mit der Schulleitung und den betroffenen Lehrkräften.

4. Trainingsraumbesuch innerhalb      eines Schulhalbjahres

Einberufung einer Klassenkonferenz.

Keine Bereitschaft zur Mitarbeit im Trainingsraum

Meldung an den Schulleiter und Suspendierung des Schülers, anschließend Elterngespräch. Erst danach Rückkehr in den Unterricht.

Das Trainingsraumprogramm an der Graf-von-Zeppelin Schule

 

Damit an unserer Schule alle SchülerInnen erfolgreich lernen können, haben wir seit dem Schuljahr 2012/13 das Trainingsraumprogramm für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich durchgeführt.

Ausgangspunkt sind deine Grundrechte und die der Lehrkräfte:

 

  • Du und deine MitschülerInnen haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Rechte und Pflichten von LehrerInnen und SchülerInnen müssen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

 

Aus diesen Grundrechten lassen sich folgende Regeln ableiten:

  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
  • Ich warte, bis ich aufgerufen werde.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
  • Ich befolge die Anweisungen des Lehrers/ der Lehrerin.
  • Ich achte das Eigentum anderer.

 

Wenn du gegen diese Regeln verstößt, stellt dir der/die LehrerIn folgende Fragen.

      1. Was tust du gerade?

      2. Du kennst die Regeln der Klasse?

      3.Wofür entscheidest du dich:

Möchtest du im Trainingsraum über dein Verhalten nachdenken oder möchtest du dein Störverhalten aufgeben und in der Klasse bleiben?

 

Die Fragen sollen dir helfen, dir deiner Störung bewusst zu werden und zu erkennen, dass du mit dem Regelverstoß die Rechte anderer verletzt. Du wirst du auf die Folgen aufmerksam gemacht, die dann einsetzen, wenn du wieder stören solltest.

Dann hast du nämlich nicht mehr die Wahl, sondern hast dich durch dein störendes Verhalten dazu entschieden, in den Trainingsraum zu gehen. Der Lehrer sagt dann:“ Ich sehe, du hast dich entschieden, in den Trainingsraum zu gehen“, und füllt ein Formular aus, auf dem er die Art der Störung einträgt. Du gehst mit diesem Formular direkt in den Trainingsraum.

Trainingsraum Rckkehrplan.pdf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!/joomla/images/Downloads/Trainingsraum%20Rckkehrplan.pdf">Trainingsraum Rckkehrplan

Dort kannst du über dein Verhalten nachdenken und einen Plan erstellen, der dir hilft, in Zukunft die Regeln einzuhalten. Dabei wirst du vom Trainingsraumlehrer unterstützt.

Das Trainingsraumprogramm an der Graf-von-Zeppelin Schule

 

Damit an unserer Schule alle SchülerInnen erfolgreich lernen können, haben wir seit dem Schuljahr 2012/13 das Trainingsraumprogramm für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich durchgeführt.

Ausgangspunkt sind deine Grundrechte und die der Lehrkräfte:

 

  • Du und deine MitschülerInnen haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Rechte und Pflichten von LehrerInnen und SchülerInnen müssen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

 

Aus diesen Grundrechten lassen sich folgende Regeln ableiten:

  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
  • Ich warte, bis ich aufgerufen werde.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
  • Ich befolge die Anweisungen des Lehrers/ der Lehrerin.
  • Ich achte das Eigentum anderer.

 

Wenn du gegen diese Regeln verstößt, stellt dir der/die LehrerIn folgende Fragen.

      1. Was tust du gerade?

      2. Du kennst die Regeln der Klasse?

      3.Wofür entscheidest du dich:

Möchtest du im Trainingsraum über dein Verhalten nachdenken oder möchtest du dein Störverhalten aufgeben und in der Klasse bleiben?

 

Die Fragen sollen dir helfen, dir deiner Störung bewusst zu werden und zu erkennen, dass du mit dem Regelverstoß die Rechte anderer verletzt. Du wirst du auf die Folgen aufmerksam gemacht, die dann einsetzen, wenn du wieder stören solltest.

Dann hast du nämlich nicht mehr die Wahl, sondern hast dich durch dein störendes Verhalten dazu entschieden, in den Trainingsraum zu gehen. Der Lehrer sagt dann:“ Ich sehe, du hast dich entschieden, in den Trainingsraum zu gehen“, und füllt ein Formular aus, auf dem er die Art der Störung einträgt. Du gehst mit diesem Formular direkt in den Trainingsraum.

Dort kannst du über dein Verhalten nachdenken und einen Plan erstellen, der dir hilft, in Zukunft die Regeln einzuhalten. Dabei wirst du vom Trainingsraumlehrer unterstützt.