Hausordnung

 

Jedes Miteinander von Menschen bedarf einer Ordnung. Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lehren und Lernen ist es notwendig, dass von uns allen bestimmte Verhaltensweisen beachtet und eingehalten werden. Jeder hat die Pflicht darauf hinzuwirken, andere von Verletzungen dieser Vereinbarungen abzuhalten.

 

 

Inhalt

1. Unterrichtszeiten

2. Schulbeginn und Schulschluss
3. Verhalten in den Pausen

4. Ordnungsdienst

5. Einzelregelungen
6. Verhalten bei Gefahr und Unfällen
7. Sprechstunden
8. Verletzung der Hausordnung

 

1. Unterrichtszeiten

 

ab 07.00

Öffnung der Schule

1. Stunde

07.30 – 08.15

Unterricht für 5 - 10

2. Stunde

08.15 – 09.00

Unterricht für 5 - 10

3. Stunde

09.25 – 10.10

Unterricht für 5 - 10

4. Stunde

10.10 – 10.55

Unterricht für 5 - 10

5. Stunde

11.20 – 12.05

Unterricht für 5 - 10

6. Stunde

12.05 – 12.50

Unterricht für 5 - 10

Mittagspause

12.50 – 13.35

Mittagspause für 5 - 10

8. Stunde

13.35 – 14.20

Unterricht für 5 – 10

9. Stunde

14.20 – 15.05

Unterricht für 5 – 10

 

 

2.      Schulbeginn und Schulschluss

2.1     Das Gebäude ab 7.00 Uhr und die Klassenräume sind für die Schüler ab 7.10 Uhr geöffnet. Ruhiges Verhalten wird vorausgesetzt, Rennen, Toben usw. ist untersagt.

2.2     Findet in der ersten Stunde für einige Klassen kein Unterricht statt, so halten sich die betroffenen Schüler und Schülerinnen im Aufenthaltsraum auf. Sollte der Unterricht in der letzten Stunde ausfallen, so gehen sie umgehend nach Hause bzw. auswärtige Schüler in den Aufenthaltsraum. Ausnahmen werden gesondert geregelt.

2.3     Am Busplatz ist ein geordnetes Verhalten unerlässlich. Die Schüler drängeln nicht, beachten die Absperrung und folgen den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft.

 

 

3.      Verhalten in den Pausen

3.1     Grundsätze

3.1.1  Zu Beginn der Pause schließen die Lehrer die Klassenräume ab.

Die Klassen 5-8 verlassen den oberen Gebäudebereich und begeben sich nach unten. Der Aufenthalt ist erlaubt in den unteren Fluren, im Forum und auf dem Schulhof (Grenze zur Straße ist die weiße Linie zwischen DGB und dem OBS Ahlhorn).

3.1.2  Der Vorplatz, die Fahrradstände, die angrenzenden Wege, das Gebiet um die Sporthalle, die Feuertreppen, die Kellerschächte, die Treppenaufgänge im Gebäude und der Flur des Verwaltungstraktes gehören nicht zum Pausenbereich.

3.1.3  Im Mittelflur dürfen die Klassen 9 und 10 in ihren Räumen bleiben, wenn sie die Pausen als Ruhezeit nutzen. Bei Verstößen verfällt dieses Recht.

3.1.4  Schüler der 10. Klassen  übernehmen die Aufsicht im roten oberen Flurbereich, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3.1.5  Papier und andere Abfälle werden in die dafür gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgt.

3.2     Einzelne Bereiche

3.2.1  Die Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind als Ruhezone gedacht, wer sich bewegen möchte, sucht den Außenbereich auf.

3.2.2  Auf dem Schulhof-Süd (das gepflasterte Gebiet um die Gymnasialgebäude) ist das Ballspielen nicht erlaubt.

 

 

4.      Ordnungsdienst

         Die Klassen sind verpflichtet nach Plan das Gebäude von grobem Müll zu reinigen.

 

 

5.      Einzelregelungen

5.1     Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung oder zu Verletzungen führen können, ist verboten. Dazu gehören auch Skateboards und Frisbeescheiben.

5.2     Für alle ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Auch das Mitbringen von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und anderen Drogen ist verboten.

5.3     Das Spucken ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aus hygienischen und ästhetischen Gründen untersagt.

5.4     Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

5.5     Es besteht ein generelles Audioaufnahme-, Filmaufnahme- und Fotografierverbot auf dem Schulgelände. Alle elektronischen Medien müssen in allen Gebäuden (Schulzentrum und Sporthalle) ausgeschaltet sein. Während des Unterrichts müssen elektronische Medien in den Büchertaschen aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Zubehör wie Kabel, Kopfhörer usw. Auf dem Schulhof dürfen während der Pausen elektronische Medien benutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass Mitschüler durch eventuellen Lärm nicht gestört werden.

5.6     Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

5.7     Jeder festgestellte Schaden oder Mangel an den Einrichtungsgegenständen ist unverzüglich einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Bei mutwilligen Zerstörungen muss Schadensersatz geleistet werden.

5.8     Jeder Schüler ist für sein Eigentum (Garderobe, Wertsachen, Lernmittel etc.) selbst verantwortlich.

5.9     Für die Fachräume und die Sporthalle sind gesonderte Regelungen zu beachten.

 

 

6.      Verhalten bei Gefahr und Unfällen

6.1     Die Schüler werden darüber informiert, wie sie sich bei Feuer- und Katastrophenalarm zu verhalten haben.

6.2.    Im Notfall werden so schnell wie möglich eine Lehrkraft, das Sekretariat oder andere Schulbedienstete benachrichtigt.

 

 

7.      Sprechzeiten

Die Pausen sind keine selbstverständlichen Sprechstunden. Die Lehrkräfte legen die Sprechzeiten mit Schülern oder deren Eltern individuell fest.

 

 

8.      Verletzung der Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.

 

 

Wenn wir uns an diese Regeln halten,

ist das Zusammenleben einfacher!

 

Stand: 15.06.2012